Neu ab Juni 2026

Energy Sharing
Projektanfrage

In 4 Schritten prüfen wir, ob Energy Sharing nach §42c EnWG für Ihre Organisation umsetzbar ist. VoltPilot analysiert Ihre Situation und erstellt eine individuelle Projektskizze.

4
Schritte · ca. 5 Min.
§42c
EnWG · ab 1. Juni 2026
Ablauf
1
Organisation & Kontakt
2
Erzeugungsanlagen
3
Teilnehmer & Verbrauch
4
Ziele & Projektplanung
1
Organisation
2
Anlagen
3
Teilnehmer
4
Ziele
Schritt 1 von 4
Organisation & Kontakt
Grundlegende Angaben zu Ihrer Organisation und wie wir Sie erreichen können.
Die Rechtsform bestimmt, ob Ihre Organisation nach §42c EnWG für Energy Sharing berechtigt ist.
Nach §42c Abs. 1 Nr. 5 EnWG muss die Haupttätigkeit im Betrieb von EE-Anlagen liegen. Falls nicht, prüfen wir gemeinsam, ob eine Umstrukturierung möglich ist.
Netzverbraucher sind Personen oder Unternehmen, die Strom aus dem öffentlichen Netz für den eigenen Verbrauch beziehen – also keine Weiterverteiler oder Energiehändler. Auch juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Kommunen) sind zulässig.
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Schritt 2 von 4
Erzeugungsanlagen
Angaben zu Ihren bestehenden und geplanten EE-Anlagen. Diese sind Basis für die technische Machbarkeitsprüfung.
§42c-Hinweis: Das Gesetz bezieht sich aktuell auf eine Anlage pro Energy-Sharing-Gemeinschaft. Bei mehreren Anlagen klären wir gemeinsam die optimale rechtliche Struktur.
Wählen Sie alle Anlagentypen, die Sie aktuell betreiben oder in Planung haben.
Kilowatt-Peak (kWp) – die maximale Leistung Ihrer Anlagen bei optimalen Bedingungen. Steht auf dem Datenblatt oder im Marktstammdatenregister.
250 kWp
10 kWp2.000 kWp
Der Verteilnetzbetreiber, an dessen Netz Ihre Anlagen angeschlossen sind.
Im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur müssen alle Erzeugungsanlagen registriert sein.
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Teilnehmer & Verbrauch
Anzahl und Art der Teilnehmer beeinflussen Plattformwahl, Abrechnungsaufwand und Wirtschaftlichkeit.
30 Teilnehmer
Wie viele Haushalte oder Betriebe sollen voraussichtlich teilnehmen?
2300+
Nach §42c EnWG dürfen nur Haushalte, KMU und kommunale Einrichtungen teilnehmen – keine Großunternehmen.
Orientierungswert: Ein Durchschnittshaushalt verbraucht ca. 3 MWh/Jahr, ein KMU ca. 15-50 MWh/Jahr.
150 MWh
10 MWh3.000 MWh
Bestehende Verträge mit Kündigungsfristen beeinflussen, wann Teilnehmer zum Energy Sharing wechseln können.
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Ziele & Projektplanung
Letzte Angaben, damit wir eine auf Sie zugeschnittene Empfehlung erstellen können.
Budget für Plattform, Messtechnik, Beratung und rechtliche Begleitung.
Der VNB muss für Energy Sharing die Messdaten bereitstellen. Ein frühzeitiger Kontakt beschleunigt den Prozess.
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